Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

  
Kapitel I

Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen §146a AO

Um Manipulation und somit potentielle Steuerhinterziehung zu verhindern, wurde in Deutschland 2016 die Kassensicherungsverordnung beschlossen, die seit 01.01.2020 in Kraft ist. Die Bundessteuerbehörde hat eine Nichtbeanstandungsfrist bis 30.09.2020 eingeräumt.

Hinweis:
Die Information auf dieser Seite stellt keinerlei Rechtsberatung dar.

  
Kapitel II

Kassennachschau durch Finanzbehörden

Um feststellen zu können, ob an einer Kasse nachträgliche Manipulationen der Umsätze stattgefunden haben, müssen diese manipulationssicher aufbewahrt und überprüfbar sein. Diese Überprüfung kann z.B. im Rahmen einer Kassennachschau durch einen Prüfer des Finanzministeriums erfolgen. MIDOCO wird Ihnen auf Knopfdruck einen Export Ihrer Daten zur Verfügung stellen. Der Prüfer kann dann unmittelbar vor Ort mittels einer Prüfsoftware oder sogar durch einfaches Scannen des künftig auf MIDOCO Belegen aufgebrachten QR-Codes feststellen, ob eine Manipulation stattgefunden hat.

  
Kapitel III

Nichtbeanstandungsregelung

Da die erforderliche Umsetzung der Kassensicherungsverordnung bei den Finanzbehörden noch Zeit in Anspruch nimmt, z.B. ist es bis dato noch nicht möglich, die Kassen online oder über das Elster Portal zu melden, trat die Nichtbeanstandungsregelung in Kraft, die am 30.09.2020 abläuft.

  
Kapitel IV

Wie wird die Kassensicherungsverordnung bei MIDOCO umgesetzt?

Grundsätzlich muss jede Kasse, die in der Lage ist, Bargeld einzunehmen, angemeldet und an eine TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) angeschlossen werden. Die Anmeldung Ihrer Kasse bei den Finanzbehörden nehmen Sie dann selbst vor. MIDOCO wird über die vorgeschriebene "Einheitliche Schnittstelle" Ihre Transaktionen an die TSE eines zertifizierten Betreibers übermitteln. In der TSE werden die Transaktionen gespeichert sowie mit einer Signatur und einer Transaktions-ID versehen. Diese Informationen liefert uns die TSE wieder zurück, sodass wir auf dem MIDOCO-Beleg alle erforderlichen Daten wie die Transaktions-ID, die Signatur, den Zeitpunkt des Transaktionsbeginns und der Beendigung der Transaktion sowie die Seriennummer der TSE sowohl in menschenlesbarer Schrift als auch als QR-Code aufdrucken werden.

Über die Export-Schnittstelle haben Sie in MIDOCO jederzeit Zugriff auf Ihre Transaktionen und können diese zu Prüfungszwecken herunterladen oder an ein externes Aufbewahrungssystem übergeben.

Contributors:

magnus

Magnus Kunhardt

Group Marketing Director

UMBRELLA Team Steffen Faradi

Steffen Faradi

CEO & Cofounder

UMBRELLA Team Helmut Pilz

Helmut Pilz

SVP Business Development

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