Die Richtlinie schafft Transparenz, indem Sie die Beziehungen und Aktivitäten zwischen den einzelnen Teilnehmern klarstellt. Zudem definiert das überarbeitete Gesetz die neue Kategorie der „verbunden Reiseleistungen“. Firmenkunden mit einem Rahmenvertrag sind von der Regelung ausgeschlossen.
Der Reisevermittler oder Reiseveranstalter ist verpflichtet, eine Einordnung der gebuchten Leistungen vorzunehmen, und den Kunden darüber zu informieren, ob er eine Pauschalreise, verbundene Reiseleistungen oder eine Einzelleistung erwirbt. Gibt ein Vermittler im Rahmen einer Onlinebuchung Daten an einen Leistungsträger weiter, so wird die jeweilige Reise als Pauschalreise eingeordnet, wenn der Kunde die zusätzlich angebotene Leistung innerhalb von 24 Stunden bucht. Ein Beispiel wäre das Angebot von Hotel und Mietwagen nach einer Flugbuchung mit Übertragung der Kundendaten an das Hotel oder die Autovermietung in einem Link (Click Through Buchung).
Darüber hinaus wurden folgende Neuerungen mit der neuen Pauschalreiserichtlinie umgesetzt.
Neu ist auch, dass die Buchung von Ferienhäusern und Tagesreisen unter 500 € nicht mehr als Pauschalreise eingestuft werden. Zum Schutz der Kunden dienen in diesen Fällen die jeweiligen Gewährleistungsrechte.
Im MIDOCO CRM wurde für Firmenkunden (nicht für Personen) eine Checkbox geschaffen, mit deren Hilfe Sie kennzeichnen können, dass zwischen dieser Firma und Ihnen ein Rahmenvertrag existiert. Die Folge dieser Kennzeichnung ist, dass die Regelungen der Pauschalreiserichtlinie nicht auf die Reisebuchungen dieses Firmenkunden anzuwenden sind.
Verkaufsleistungen in MIDOCO müssen reiserechtlich eingeordnet werden, damit der Bestätigungs- und Rechnungsprozess durchlaufen werden kann. Entgelte, die einer Reiseleistung untergeordnet sind, teilen das Schicksal ihrer Hauptleistung und müssen nicht separat reiserechtlich eingeordnet werden. Gleiches gilt für Tickets und Einkaufsleistungen in einem Paket. Die reiserechtliche Einordnung ist immer dann notwendig, wenn es sich um Reisen von Personen oder Firmen ohne Rahmenvertrag handelt, da die Pauschalreiserichtlinie in diesen Fällen gilt.
MIDOCO Midoffice bietet Ihnen die Möglichkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter, die nach Ende der sogenannten neutralen Beratungsphase und vor der Buchung auszuhändigen sind, aus der Anwendung heraus zu erzeugen.
MIDOCO bietet mit der Dokumentenmappe eine Funktionalität, Dokumente (.pdf) zur elektronischen Zwischenspeicherung und zur elektronischen Unterschrift bereitzustellen. Dabei kann die elektronische Zwischenspeicherung (z.B. für Formblätter nach dem neuen Reiserecht) auch separat genutzt werden. Das umfasst nicht nur die Formblätter, sondern jegliche .pdf-Dokumente! Also auch eine Reisebestätigung eines Reiseveranstalters aus TOMA oder Iris+, sodass in Verbindung mit m.Doc auf eine Papierablage nahezu verzichtet werden kann!
Hinweis:MIDOCO liefert keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der Dartellung des Sachverhalts aus Sicht von MIDOCO und kann keine Rechtsberatung ersetzen.
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