Pauschalreiserichtlinie (PRRL)

  
Kapitel I

Inhalt der Pauschalreiserichtlinie

Die EU Pauschalreiserichtlinie schreibt unter anderem vor, dass Reiseveranstalter und Reisevermittler sich gegen eine Insolvenz bei einem Bank- oder Versicherungsinstitut absichern müssen, bevor sie Zahlungen annehmen. Dem Kunden ist ein Reisesicherungsschein auszuhändigen. Diese Regelung gilt nach der Neuauflage des Gesetzes weiterhin für Pauschalreisen und nunmehr auch für verbundene Reiseleistungen. Die erste Richtlinie trat am 13. Juni 1990 in Kraft. Die Überarbeitung vom 25. November 2015 wurde unternommen, um dem Wandel bei der Buchung von Reisen im Internet Rechnung zu tragen. Immer mehr Kunden kombinieren einzelne Leistungen im Netz. Die neue Pauschalreiserichtlinie ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten.

Die Richtlinie schafft Transparenz, indem Sie die Beziehungen und Aktivitäten zwischen den einzelnen Teilnehmern klarstellt. Zudem definiert das überarbeitete Gesetz die neue Kategorie der „verbunden Reiseleistungen“. Firmenkunden mit einem Rahmenvertrag sind von der Regelung ausgeschlossen.

  
Kapitel II

Neuerungen der Pauschalreiserichtlinie

Verbundene Reiseleistungen

Reisevermittler, ob Reisebüro oder Onlineportal, stellen verbundene Reiseleistungen aus Komponenten unterschiedlicher Leistungsträger für dieselbe Reise zusammen. Der Vermittler unterliegt dabei einer Informationspflicht, den Kunden unter anderem darüber aufzuklären, ob es sich um eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung handelt. Bei verbundenen Reiseleistungen müssen alle mit den jeweiligen Komponenten zusammenhängenden Vorgänge einzeln vorgenommen werden, darunter bspw. die Buchung, Bestätigung und Abrechnung. Lediglich die Zahlung darf zusammen erfolgen. Geht die Zahlung für die Reise direkt an den Vermittler, so hat dieser sich gegen eine Insolvenz abzusichern. Bei Reisemängeln muss sich der Kunde weiterhin an den Leistungsträger wenden.

Einordnung der Reise

Der Reisevermittler oder Reiseveranstalter ist verpflichtet, eine Einordnung der gebuchten Leistungen vorzunehmen und den Kunden darüber zu informieren, ob er eine Pauschalreise, verbundene Reiseleistungen oder eine Einzelleistung erwirbt. Gibt ein Vermittler im Rahmen einer Onlinebuchung Daten an einen Leistungsträger weiter, so wird die jeweilige Reise als Pauschalreise eingeordnet, wenn der Kunde die zusätzlich angebotene Leistung innerhalb von 24 Stunden bucht. Ein Beispiel wäre das Angebot von Hotel und Mietwagen nach einer Flugbuchung mit Übertragung der Kundendaten an das Hotel oder die Autovermietung in einem Link (Click-Through Buchung).

Weitere Neuerungen

Darüber hinaus wurden folgende Neuerungen mit der neuen Pauschalreiserichtlinie umgesetzt.

  • Vereinheitlichung der Informationspflichten und Formblätter der Reiseveranstalter und Reisevermittler.
  • Rücktritt von einer Reise bei Preiserhöhung von bis zu acht Prozent aus bestimmten, festgelegten Gründen und nur bis 20 Tage vor der Abreise.
  • Persönliche Zusendung von Informationen durch Reiseveranstalter und Reisevermittler auf die nicht reagiert wurde, gelten als angenommen.
  • Kostenübernahme bei außergewöhnlichen Umständen durch Veranstalter wurde überarbeitet. Diese werden mehr in die Verantwortung genommen.
  • Der Mängelanzeige wird mehr Zeit eingeräumt. Nunmehr haben Reisende statt vier Wochen, zwei Jahre Zeit und können zudem den Mangel auch dem Vermittler ggü. anzeigen und nicht mehr nur dem Veranstalter.

Neu ist auch, dass die Buchung von Ferienhäusern und Tagesreisen unter 500 € nicht mehr als Pauschalreise eingestuft werden. Zum Schutz der Kunden dienen in diesen Fällen die jeweiligen Gewährleistungsrechte.

  
Kapitel III

Welche Funktionalitäten in MIDOCO Midoffice unterstützen Ihre Compliance mit der Pauschalreiserichtlinie?

Kennzeichnung von Firmenkunden mit Rahmenvertrag

Im MIDOCO CRM wurde für Firmenkunden (nicht für Personen) eine Checkbox geschaffen, mit deren Hilfe Sie kennzeichnen können, dass zwischen dieser Firma und Ihnen ein Rahmenvertrag existiert. Die Folge dieser Kennzeichnung ist, dass die Regelungen der Pauschalreiserichtlinie nicht auf die Reisebuchungen dieses Firmenkunden anzuwenden sind.

Reiserechtliche Einordnung

Verkaufsleistungen in MIDOCO müssen reiserechtlich eingeordnet werden, damit der Bestätigungs- und Rechnungsprozess durchlaufen werden kann. Entgelte, die einer Reiseleistung untergeordnet sind, teilen das Schicksal ihrer Hauptleistung und müssen nicht separat reiserechtlich eingeordnet werden. Gleiches gilt für Tickets und Einkaufsleistungen in einem Paket. Die reiserechtliche Einordnung ist immer dann notwendig, wenn es sich um Reisen von Personen oder Firmen ohne Rahmenvertrag handelt, da die Pauschalreiserichtlinie in diesen Fällen gilt.

Erstellung von Formblättern

MIDOCO Midoffice bietet Ihnen die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter, die nach Ende der sogenannten neutralen Beratungsphase und vor der Buchung auszuhändigen sind, aus der Anwendung heraus zu erzeugen. Elektronische Ablage und Signatur (auch im Kontext außerhalb der Pauschalreiserichtlinie nutzbar) MIDOCO bietet mit der Dokumentenmappe eine Funktionalität, Dokumente (.pdf) zur elektronischen Zwischenspeicherung und zur elektronischen Unterschrift bereitzustellen. Dabei kann die elektronische Zwischenspeicherung (z.B. für Formblätter nach dem neuen Reiserecht) auch separat genutzt werden. Das umfasst nicht nur die Formblätter, sondern jegliche PDF-Dokumente! Also auch eine Reisebestätigung eines Reiseveranstalters aus TOMA oder Iris+, sodass in Verbindung mit m.Doc auf eine Papierablage nahezu verzichtet werden kann!

Contributors:

magnus

Magnus Kunhardt

Group Marketing Director

UMBRELLA Team Steffen Faradi

Steffen Faradi

CEO & Mitbegründer

UMBRELLA Team Helmut Pilz

Helmut Pilz

SVP Business Development

Hinweis: MIDOCO liefert keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der Dartellung des Sachverhalts aus Sicht von MIDOCO und kann keine Rechtsberatung ersetzen.

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