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Mittwoch
Okt192011

E-Invoicing jetzt einfacher

DER EU-Ministerrat hatte am 13.07.2010 eine Vereinfachung beschlossen, welche die komplexe digitale Signatur einer E-Mail Rechnung betrifft.

Am 21.09.2011 einigten sich Bundesrat und Bundestag auf die Umsetzung des sog. Steuervereinfachungsgesetzes mit Gültigkeit (rückwirkend) ab dem 01.07.2011.

Als Voraussetzung für die Anerkennung von elektronischen Rechnungen gelten nunmehr:

  • der Rechnungsempfänger stimmt der elektronischen Rechnung zu.
  • Die Abrechnung erfolgte nach dem 30.06.2011 für Leistungen, die nach diesem Tag ausgeführt wurden.
  • Der Zusammenhang zwischen elektronischer Rechnung und Leistung bezüglich Echtheit der Herkunft und Unversehrtkeit des Inhalts ist durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren nachzuweisen.
  • Der Leistungsempfänger bewahrt die elektronischen Rechnungen auf nicht überschreibbaren Datenträgern wie CD oder DVD auf.

Praxishinweis: Die Aufbewahrung einer elektronischen Rechnung ausschließlich als Papierausdruck ist nicht ausreichend.

Quelle: Steuer- und Rechtsbrief Touristik 10.11 Oktober 2011 (Erich Schmidt Verlag)